Folgende Mail haben wir am 02.09.2024 an die Fraktionen im Rat der Stadt Köln sowie an zuständige Ansprechpartner der Kölner Verwaltung gesendet.
Fragen an die Verantwortlichen der Stadt Köln in Bezug auf die alkoholkonsumierende, obdachlose Drogenszene und ihre Auswirkungen auf das innerstädtische Erscheinungsbild
Ein Suchthilfesystem ist gemäß kommunalen Vorgaben für die Bürger der jeweiligen Gemeinden/Städte ausgelegt. Die Frage des Handling am Beispiel eines Drogenkonsumraums, der nicht unerheblich von Nicht-Kölner Bürgern genutzt wird, wurde bei einer Veranstaltung durch einen Vertreter des Sozialdezernats wie folgt beantwortet:
„Die Handhabung liegt im flexiblen Ermessen des Betreibers des jeweiligen Drogenkonsumraums“.
Es stellt sich hierbei jedoch die Frage, wer für diese Aussage und insbesondere für deren praktizierte Umsetzung die Verantwortung übernimmt? Die finanziellen Aufwendungen für gegebenenfalls nicht berechtigte Leistungsempfänger führen zu einem nicht unerheblichen Vermögensschaden. Welche juristischen Konsequenzen sich daraus für die handelnden Strukturen ergeben könnten, wäre gegebenenfalls zu prüfen.
Bei der auffälligen Szene handelt es sich mehrheitlich um einen Personenkreis, die nicht aus der Kölner Bürgerschaft stammt. Man kann davon ausgehen, dass dieser Personenkreis mit hoher Wahrscheinlichkeit niemals aufgrund seiner Ausbildung, Qualifikation und – verursacht durch exzessiven Drogen- und Alkoholkonsum – schlechten gesundheitlichen Zustand, seinen eigenen Lebensunterhalt bestreiten können wird.
Daher stellt sich nicht nur die Frage, wie man diesem Personenkreis hilft, sondern auch wo ihm geholfen werden kann und mit welcher Zielsetzung. Diese Fragestellung erübrigt sich natürlich, wenn man diese dauerhafte Hilfestellung über Jahre bzw. – da es sich vermehrt um relativ junge Menschen handelt – gegebenenfalls Jahrzehnte leisten will. Ob man jedoch diesen nicht unerheblichen wirtschaftlichen Aufwand realistisch finanzieren und gegenüber der Bevölkerung als sinnvoll erklären kann, bleibt offen.
Bei allen öffentlichen Veranstaltungen wird aus dem Umfeld des Sozialdezernates die Forderung gestellt das niederschwellige Hilfsangebot zu erweitern, in Bezug auf Standorte und Angebotserweiterungen. Diese Forderung wird pauschal erhoben, ohne Verweis auf Zahlen, Daten und Fakten der einzelnen Notwendigkeiten. In dem Ratsbeschluss aus dem Jahre 2016 war genau diese Forderung der Erweiterung eines dezentralen Kölner Hilfsangebotes die Aufgabenstellung an das Sozialdezernat.
Somit ist das Sozialdezernat mit seinen Strukturen nicht in der Forderung, sondern in der Umsetzungsverantwortung. Bei konkreter Hinterfragung, warum der Ausbau der Hilfsangebote vom Ergebnis her sehr mager und über Jahre sehr schleppend verlaufen ist, wird immer wieder als Argument die mangelnde Bereitschaft Kölner Immobilienbesitzer benannt, die keine Räumlichkeiten für diese städtischen Hilfsangebote zur Verfügung stellen.
Durch die beigelegten Fotos, die das Umfeld der Substitutionsambulanz in der Lungengasse und des Drogenkonsumraums am selben Ort auf der gegenüberliegenden Straßenseite selbstklärend darstellen, ist unschwer zu erkennen, warum sich nachhaltig kein Vermieter für ein Objekt der Kölner Suchthilfe finden lässt.
Eine besondere Beachtung gebührt – gemäß beiliegenden Fotos – den (Nicht-)Aktivitäten des Security-Dienstes des Drogenkonsumraums, der mit einem jährlichen Kostenfaktor von 380.000 € p. a. dort die Hausordnung durchsetzen soll. Angaben über die Kosten des Security-Dienstes der Substitutionsambulanz liegen uns leider nicht vor. Zusammengerechnet dürften die Gesamtkosten allerdings weit über 500.000 € p. a. betragen.
Die Frage an die verantwortlichen Akteure innerhalb der städtischen Gremien nach der Verhältnismäßigkeit der durch Steuermittel aufzubringenden Kosten im Verhältnis zu den offensichtlichen Ergebnissen dürfte wohl gerechtfertigt sein. Und dies vor allem vor dem Aspekt, dass wohl kaum ein Einzelhandels- oder Dienstleistungsunternehmen im Umfeld des Neumarkt in der heutigen Zeit noch 500.000 € (vor Steuern und Abschreibungen) erwirtschaften kann.
Die Gremien und Personen innerhalb der Stadt Köln, die für den Betrieb der Substitutionsambulanz sowie des Drogenkonsumraums verantwortlich sind, haben sich gemäß der jeweiligen Betreiberverordnung auch dem Thema der negativen Beeinträchtigung des Umfeldes nicht nur zu widmen, sondern vor allem diese auf jeden Fall zu verhindern. Wenn die Mindeststandards der Betreiberverordnung nicht eingehalten werden, kann es sogar durch die Landesregierung zum Widerruf der Betriebserlaubnis des Drogenkonsumraums führen. Darüber hinaus können gemäß BGH-Urteil nicht unwesentliche Schadensersatzforderungen von Seiten der wirtschaftlich Geschädigten gegen die Betreiber und Vermieter einer Suchthilfeeinrichtung eingefordert werden.
Dass vor dem Hintergrund einer jahrelangen öffentlichen Diskussion um die Missstände rund um den Neumarkt diese katastrophalen Zustände gegenüber den betroffenen Bürgern und Gewerbetreibenden ignoriert und schlimmer noch billigend in Kauf genommen werden, ist absolut nicht nachvollziehbar.
Andererseits werden Vorschläge zur Entlastung des Umfeldes der Substitutionsambulanz (280 – 300 Patienten) durch die Zurverfügungstellung des vorhandenen Innenhofes als Wartezone bzw. Aufenthaltsmöglichkeit nach dem Konsum seit Jahren unter fadenscheinigen Begründungen nicht umgesetzt.
Der Druck der betroffenen Bürger wird immer größer. Daher stellt sich hier die Frage, ob der immer wiederkehrende Lösungsansatz (längere Öffnungszeiten im Drogenkonsumraum sowie zwei zusätzliche Mitarbeiter für das aufsuchende Suchtclearing) hier überhaupt zu einer sinnvollen Lösung beitragen kann.
Für den Gesamtvorstand
Walter Schuch
Bilder Umfeld Substitutionsambulanz